Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Bürgerservice Ü.-Punkt
bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag)
ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Der Antrag kann per Post an die Stadt Überlingen, Bürgerservice Wahlen, Christophstr. 1, 88662 Überlingen gesendet werden.
Bitte beachten Sie hierbei die allgemeine Postlaufzeit.
Das Formular und ein Merkblatt können unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany erhältlich.
Die Stadt Überlingen hat keine entsprechenden Vordrucke vorrätig.