03.09.2024

Einführung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde

Mit Beschluss vom 10.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen eine neue Polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen welche nach erfolgter Veröffentlichung am 26.07.2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Polizeiverordnung wird die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Künftig gilt generell, dass Hunde in Gebieten mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (d. h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft) auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen an der Leine zu führen sind. Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wie bisher und auch weiterhin, gilt gemäß der Grünflächensatzung die allgemeine Leinenpflicht für Hunde auch in sämtlichen Grünflächen wie Grün- und Parkanlagen, Uferpromenade und naturnahe Uferabschnitte sowie in den Stadtgräben.

Es wird um Beachtung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

14.01.2025
Informationen zur Kurtaxe
Wir möchten über einige wichtige Neuerungen ab dem 01.01.2025 informieren. Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 18.12.2024 eine Neufassung der Kurtaxesatzung beschlossen.
14.01.2025
Schließung der Ausländerbehörde für den Publikumsverkehr vom 27.01.2025 bis 31.01.2025
Aufgrund eines anstehenden Digitalisierungsprozesses und den damit verbundenen internen Vorbereitungsmaßnahmen ist die Ausländerbehörde der Stadt Überlingen in der Kalenderwoche 5, vom 27.01.2025 bis 31.01.2025, für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch telefonisch ist die Ausländerbehörde in dieser Woche nur eingeschränkt erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen per Mail an: auslaenderwesen@ueberlingen.de
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