19.07.2022

Einbringung des Schulentwicklungsplans 2022

In der Gemeinderatssitzung am 12.07.2022 wurden wesentliche Inhalte des Schulentwicklungsplans 2022 vorgestellt, der einen Ausblick bis ins Jahr 2035 gibt. Ziel des Schulentwicklungsplans ist es, eine kurz-, mittel- und längerfristige Entwicklung aller acht städtischen Schulen bezüglich der Schülerzahlen und dem daraus resultierenden Raumbedarf abzubilden.

Mit berücksichtigt werden auch Vorgaben der Landesregierung beispielsweise zur Inklusion oder dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich aufbauend ab dem Schuljahr 2026/27. Ferner ist ein aktueller Schulentwicklungsplan zwingende Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Schulbereich. Die Stadt Überlingen hat das Büro SEP-Beratung in Bonn mit der Erstellung des Schulentwicklungsplans beauftragt.

Oberbürgermeister Jan Zeitler wies in der Sitzung eingangs auf folgende Punkte hin: Die Schülerzahlen werden bis zum Jahr 2040 weiter ansteigen. Hierfür reichen die derzeitigen Schulraumkapazitäten an den Überlinger Schulen nicht aus. Die Forderung einer flexiblen Ganztagsbetreuung werde in allen Grundschulen teilweise zunehmen, was weitere baldige Schulbaumaßnahmen erfordere. Im Bereich der Kleinkind- und Kinderbetreuung fehlen in Überlingen aktuell Betreuungskapazitäten, die zeitnah geschaffen werden müssen. Eine Verlagerung der Ganztagsangebote für Schulkinder in bei den Kinderhäusern zu realisierende Hortgruppen mache daher wenig Sinn. Mit der Steigerung der Schülerzahlen werden der Bedarf und der Rechtsanspruch eines „raumschaftsbezogenen Inklusionsangebots“ an den Überlinger Regelschulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) weiter zunehmen. Auch hier sind zeitnahe Baumaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus werde in der Rückschau auf die Umsetzung des einstimmig beschlossenen Schulentwicklungsplans 2013 bis 2019 deutlich, dass die Stadt Überlingen mehrere Schulbaumaßnahmen, aufgrund eines jahrelang aufgelaufenen Projektstaus, neben dem erfolgreich realisierten Großbauprojekt Sporthalle Schulcampus nicht umsetzen konnte. Hierzu gehört zum Beispiel der Um- und Ausbau der Gemeinschaftsschule Wiestor und der Neubau des Gymnasiums.

Im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Wiestorschule und des Gymnasiums hat die Stadt Überlingen bereits im Herbst 2018 vom Regierungspräsidium Tübingen den Prüfauftrag erhalten, den Sekundarbereich der städtischen Schulen zumindest teilweise zum Schulcampus, das heißt auf dem Campus von Realschule und Gymnasium, zu verlegen, berichtete OB Zeitler in der Gemeinderatssitzung. Bereits bei diesem Erörterungsprozess waren die Schulleitungen der Wiestorschule, der Realschule und des Gymnasiums eingebunden und konnten damals Stellungnahmen abgeben.

Das rechtlich relevante Einzugsgebiet einer kommunalen Schule ist das Gemeindegebiet einer Kommune, also für Überlingen das Überlinger Gemarkungsgebiet. Hinzu kommt noch das Gebiet der definierten Raumschaft (nicht: Schulbezirk) im Rahmen der regionalen Schulentwicklung. Die für Überlingen relevante Raumschaft zur Betrachtung von Schulkapazitäten ist der westliche Bodenseekreis zuzüglich Markdorf, Oberteuringen und Hagnau. Schülerinnen und Schüler dürfen nur im Rahmen der räumlichen Kapazitäten an der Schule nach transparenten Entscheidungskriterien aufgenommen werden. Ein solches ist nach einschlägiger Rechtsprechung zum Beispiel die Entfernung der Wohnung zur gewünschten Schule.

Die Gutachterin Dr. Anja Reinermann-Matatko besuchte im Herbst 2021 alle acht Schulen. Im März 2022 fand eine Sitzung mit den Grundschulleitungen zum Schulentwicklungsplan und in der Folge Einzelgespräche mit jeder Schulleitung insbesondere zum bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und zur Inklusion statt. Im April und Juni folgten zwei Sitzungen mit den Sekundarschulleitungen. Die Schulleitungen und Elternvertreter konnten bis Anfang Juli 2022 Stellung zum Entwurf des Schulentwicklungsplans (Stand 01.06.2022) nehmen.

Weiterer Zeitplan

Die Stellungnahmen werden dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales für die Vorberatung und dem Gemeinderat zur anschließenden Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans 2022 vorgelegt. Diese Vorberatung und Beschlussfassung sollen nicht, wie ursprünglich geplant, im Juli, sondern erst im Oktober 2022 erfolgen. Zuvor findet auf Vorschlag des Regierungspräsidenten ein Gespräch der Stadtverwaltung mit der im Regierungspräsidium zuständigen Abteilung statt.

Entwicklung der Schülerzahlen

Dr. Anja Reinermann-Matatko stellte in der Gemeinderatssitzung zunächst ihre Methodik und Herangehensweise dar. Auf der Basis des Überlinger Einwohnermelderegisters und der Geburtenrate des Statistischen Bundesamtes hat sie die Demographieentwicklung im jeweiligen Grundschulbezirk betrachtet. Aus dem Altersaufbau der im Schulbezirk lebenden Personen sowie den Zu- und Fortzugssalden hat die Gutachterin die Jahrgangsbreiten der jeweiligen Grundschule prognostiziert. Danach ist davon auszugehen, dass die Grundschulen Hödingen, Lippertsreute-Deisendorf und Montessori in Nußdorf eine stabile Jahrgangsbreite haben werden, bei der Wiestorschule wird sie im Grundschulbereich kurz-/mittelfristig ebenfalls stabil sein, mittel-/langfristig aber, wie bei der Burgbergschule, in Abhängigkeit von Neubaugebieten steigen.

Für die Prognose der Schülerzahl an den weiterführenden Schulen sind drei Einflussgrößen relevant: die Übergänge aus Klasse 4 der Überlinger Grundschulen, die daraus entstehenden Übergangsanteile an die weiterführenden Schulen vor Ort sowie die Einpendlereffekte (auswärtige Schülerinnen und Schüler).

In der Sekundarstufe I wurden zuletzt mehrere stark besetzte Jahrgänge in Klasse 5 aufgenommen. In den nächsten Jahren ist zunächst mit stabilen Übergängen aus den Grundschulen zu rechnen. Zum Schuljahr 2027/28 werden dann deutlich mehr Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 wechseln. Zum Schuljahr 2023/24 werden insgesamt 200 Kinder in die Klasse 5 wechseln, was zwei zusätzlichen Zügen (Klassen pro Jahrgangsstufe) gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen Jahre entspricht.

In der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) wird die Jahrgangsbreite von durchschnittlich 260 in den vergangenen sechs Schuljahren auf im Mittel 247 absinken. Nach Aussage von Dr. Reinermann-Matatko werden an der Realschule in Jahrgangsstufe 5 zwei komplette Klassen mit auswärtigen Schülerinnen und Schülern gefüllt.

Raumanalyse

Der Schulentwicklungsplan enthält für jeden Schulstandort eine Übersicht des Raumbestands und die entsprechend ihrer Zügigkeit und dem Modellraumprogramm des Landes anzusetzenden Flächenbedarfe. Hierbei wurden die für eine Ganztagsbetreuung notwendigen Flächen sowie der Inklusionszuschlag laut Modellraumprogramm mit aufgenommen. In den Raumbilanzen werden der Raumbestand einerseits und die Flächenbedarfe andererseits einander gegenübergestellt.

Die Raumbilanzen zeigen, dass unter Berücksichtigung von Flächen für die Ganztagsbetreuung an allen drei Teilort-Grundschulen ein Flächendefizit besteht, ebenso bei der Burgbergschule für den Fall, dass sie tendenziell vierzügig wird. Die Grund- und Gemeinschaftsschule Wiestor hat ein akutes Raumdefizit sowohl im allgemeinen als auch im fachspezifischen Unterrichtsbereich. Auch der Franz-Sales-Wocheler-Schule (SBBZ) fehlen Fachunterrichtsräume. Der Realschule reichen die vorhandenen Räume bis zu einer Vierzügigkeit aus, erst ab fünf Klassen je Jahrgangsstufe benötigt sie zusätzliche Flächen. Beim Wegfall der Klassenzimmer in Containern und der vom Regierungspräsidium bereits genehmigten Aufgabe des Hauptgebäudes hat das Gymnasium einen umfangreichen Neubaubedarf.

Ganztagsbetreuung und Inklusion

Dr. Anja Reinermann-Matatko ist sich sicher, dass - auch wenn heute die Nachfrage nach ganztägigen Betreuungsangeboten in den Schulen in Überlingen noch nicht hoch sei - diese zunehmen und Eltern vor allem flexible Angebote nachfragen werden. Sollte die Ganztagsbetreuung nicht dezentral, sondern zentral angeboten werden, würde ihre Prognose für die einzelnen Grundschulstandorte nicht mehr stimmen, da die Eltern mit einem ganztägigen Betreuungsbedarf ihre Kinder woanders einschulen lassen würden. Die Ganztagsangebote müssten von den Schulen aus entwickelt und Flächen dafür geschaffen werden.

Sie empfahl der Stadt Überlingen, mit dem Körperbehindertenzentrum Bodensee-Oberschwaben eine Kooperation einzugehen und an einer ihrer Grundschulen die Räume für eine wohnortnahe Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bereitzustellen.

Im Schulentwicklungsplan 2022 hat die Gutachterin Handlungsoptionen für die weiterführenden Schulen dargestellt, die auch miteinander verknüpft werden können:
Option 1: Reduktion der Anzahl der Einpendlerinnen und Einpendler in der Realschule.
Option 2: Verlagerung der Sekundarstufe der Wiestorschule, also der Gemeinschaftsschule, an den Schulcampus (zu Realschule und Gymnasium).
Option 3: Beibehaltung des Status quo für alle drei weiterführenden Schulen unter Beteiligung der Umlandgemeinden an der Finanzierung der Realschule nach § 31 Schulgesetz.
Sie appellierte an den Gemeinderat, sich das Zahlenwerk im Schulentwicklungsplan anzusehen und schnell Entscheidungen, insbesondere zu den weiterführenden Schulen, zu treffen, da die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen Zeit brauche.

Die Drucksache 2022-127 samt Schulentwicklungsplan 2022 und Präsentation können auf der städtischen Homepage unter https://buergerinfo.ueberlingen.de/si0057.php?__ksinr=868 (Pfad: www.ueberlingen.de -> Politik & Verwaltung -> Gemeinderat -> Ratsinformationssystem; Sitzung des Gemeinderats am 12.07.2022) gelesen werden.

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