Ab Montag, 17. Januar 2022, 0:00 Uhr gilt gemäß § 17a der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im gesamten Bodenseekreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Personen ohne vollständigen Corona-Impfschutz (Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrisch-/Drittimpfung) oder ohne gültigen Genesenen-Status.
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