31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

23.04.2025
KfZ-Zulassungsstelle Überlingen am Donnerstag und Freitag geschlossen
Die KfZ-Zulassungsstelle in Überlingen bleibt am Donnerstag, 24. und Freitag, 25. April 2025 wegen Umbauarbeiten geschlossen.
Dritter Founder Walk in Überlingen am 08. Mai 2025
Angebot der Wirtschaftsförderung der Stadt Überlingen für Existenzgründer
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