Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Konstanz und das Amtsgericht Überlingen gefasst und folgende Personen gewählt.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 25.05.2023 bis 04.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus, Münsterstr. 15-17, Zimmer 2.15 zu den üblichen Öffnungszeiten.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll (Rathaus, Münsterstr. 15-17, Zimmer 2.15) in der Zeit von 05.06.2023 bis 11.06.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Überlingen; den 19.05.2023
gez.
Jan Zeitler
Oberbürgermeister
Anhang
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz §§ 32 bis 34 GVG