31.03.2025

Bekanntmachung über den Beschluss des Lärmaktionsplans - 4. Stufe der Stadt Überlingen

Die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden hat sich als wichtige Säule beim Schutz vor Verkehrslärm in Baden-Württemberg etabliert. Dem Verkehrsministerium war und ist es ein Anliegen, dass bestehende Handlungsspielräume im Sinne der Lärmbetroffenen weiter ausgeschöpft werden. Deshalb wurde der „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“, datiert am 08. Februar 2023, neu verfasst, um die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Umgebungslärm in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.

Nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert und damit die 4. Runde der Lärmaktionsplanung eingeläutet. Die Stadt Überlingen ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 aufgrund der Verkehrsbelastungen der Bundesstraßen 31, 31neu und 31alt verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Sie hat hierzu bereits einen Lärmaktionsplan der Stufe 2 am 20. Februar 2019 im Gremium beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan für die sog. Pflichtstrecken wurde nun in Stufe 4 überprüft und fortgeschrieben.

Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Überlingen beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat die Ergebnisse der Lärmkartierung der LUBW ausgewertet. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse wurde in der Gemeinderatssitzung am 25. September 2024 die Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 11. Oktober 2024 bis einschließlich 15. November 2024. Im Rahmen der Beteiligung gingen 16 Stellungnahmen, davon lediglich eine Stellungnahme mit Anregungen, seitens der Behörden ein. Das Regierungspräsidium Tübingen nimmt den Lärmaktionsplan der Stadt Überlingen zur Kenntnis und erhebt keine Einwände. Seitens der Bürgerschaft sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens fünf Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Überlingen (Stufe 4) wurde im Gemeinderat final am 19. März 2025 beschlossen. Somit ist das Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans formal abgeschlossen.

Der Lärmaktionsplan 4. Stufe kann auf der Homepage der Stadt Überlingen unter https://www.ueberlingen.de/laerm eingesehen werden und steht dort zum Download bereit. Darüber hinaus kann der Lärmaktionsplan 4. Stufe der Stadt Überlingen im Bauamt in der Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstr. 4, 1. Obergeschoss, 88662 Überlingen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


Überlingen, 28.03.2025

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

14.04.2025
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes - Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden"
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern!" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes - Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden" durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
14.04.2025
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Nesselwangen am Dienstag, den 22.04.2025
Am Dienstag, den 22.04.2025 findet um 20.00 Uhr im DGH Nesselwangen, Fahnenösch 2, 88662 Überlingen-Nesselwangen, eine Sitzung des Ortschaftsrates Nesselwangen statt.
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