Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen hat am 17.02.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberried VI - 1. Teiländerung“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Die 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Oberried VI“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Dieser umfasst die nördlichsten Grundstücke der Straße „Heiligenbreite“ bis zur Wendeplatte. Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich folgende Flurstücke: 782 (Teilfläche), 782/7 (Teilfläche), 3336/2, 3360/1 (Teilfläche), 3360/10, 3360/11, 3360/12, 3360/13, 3360/14, 3360/15, 3360/16, 3360/17, 3360/18, 3360/19, 3360/20, 3360/21, 3361, 3362, 3362/1, 3362/3, 3362/4 (Teilfläche), 3362/6, 3366, 3366/7, 3366/8, 3366/9, 3366/10, 3366/11, 3366/12, 3367, 3367/3 (Teilfläche), 3367/44 (Teilfläche), 3367/61, 3367/62, 3367/63, 3367/66, 3367/67, 3367/69, 3379 (Teilfläche), 3382 (Teilfläche), 3382/1 (Teilfläche), alle Gemarkung Überlingen.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Fachmarkterweiterung La Piazza“ wird die Verlagerung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberried VI“ ansässigen Lebensmitteldiscounters vom heutigen Standort „Heiligenbreite“ an die Straße „Zur Weierhalde“ geplant, um den gewachsenen Einzelhandelsstandort im Umfeld des „La Piazza“ im Gewerbegebiet „Oberried“ zu stärken und die Versorgungsfunktion der Stadt Überlingen zu sichern. Dazu war zunächst die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens von Zielen des Landesentwicklungsplans BW 2002 und Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben notwendig. Die Zielabweichungsentscheidung vom 23.06.2020 erging unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Überlingen eine Änderung des Bebauungsplans „Oberried VI“ aus dem Jahr 1992 dahingehend vornimmt, dass dort Einzelhandelsnutzungen künftig ausgeschlossen sind. Die 1. Teiländerung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Oberried VI“ wird daher aufgestellt, um den künftigen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen planungsrechtlich zu sichern.
Überlingen, 14.03.2025
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister