Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 26.07.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hospiz an der Uhlandstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Am 26.07.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen in öffentlicher Sitzung ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt zentral im Stadtgebiet von Überlingen, nördlich der Innenstadt. Der ca. 0,11 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit der Flurstücks Nr. 1717. Das Flurstück ist größtenteils mit einer Feldhecke bestanden, teilweise liegt Extensiv-Grünland / Wiese vor.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Die in Überlingen ansässige Ernie-Schmitt-Hospizstiftung ist seit über 10 Jahren auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück, um eine stationäre Hospizeinrichtung realisieren zu können. In der Einrichtung werden schwerstkranke Menschen wohnortnah untergebracht, gepflegt und palliativmedizinisch versorgt. Das Haus soll zugunsten einer möglichst persönlichen Betreuung eine überschaubare Größe aufweisen und eine begrenzte Zahl von Gastzimmern aufweisen.
Das im Plangebiet gelegene Grundstück Fl. St. Nr. 1717 ist im Eigentum des Spital- und Spendfonds Überlingen, der die Fläche der Hospizstiftung über einen Erbpachtvertrag zur Verfügung stellen wird.
Die Stadt Überlingen sieht für die geplante Einrichtung einen dringenden Bedarf und hält den vorgesehenen Standort für besonders geeignet, weil er zentral im Stadtgebiet liegt, sowohl zu Fuß wie auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist und im unmittelbaren Umfeld weitere medizinische Einrichtungen, z. B. das nur wenige Hundert Meter entfernte Helios-Spital (Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung), ein Facharztzentrum und Therapieeinrichtungen enthält. Darüber hinaus ist auf dem direkt benachbarten Grundstück Fl. St. Nr. 1716 der Bau einer Laserklinik (Medicum Bodensee) vorgesehen. Nahversorger und die Innenstadt liegen in nächster Nähe.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird in Form einer öffentlichen Auslegung vom 14.08.2023 bis 25.09.2023 (jeweils einschließlich) durchgeführt. Während dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen zudem in diesem Zeitraum auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zum Download bereit.
Es besteht Gelegenheit zur elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Äußerung zur Niederschrift und zur Erörterung. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Umweltbericht vom 16.06.2023 (Büro Hornstein, Überlingen): Der Umweltbericht enthält umweltbezogene Informationen mit der Darstellung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
Überlingen, 28.07.2023
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister