03.08.2023

Bebauungsplan „Dorfhalde, Riedhalde, Gehren - 3. Teiländerung“ in Deisendorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 26.07.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfhalde, Riedhalde, Gehren - 3. Teiländerung“ in Deisendorf mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Am 26.07.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen ebenfalls in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Dorfhalde, Riedhalde, Gehren - 3. Teiländerung“ in Deisendorf mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.05.2023 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von

  • einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
  • einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB
  • der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
  • von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB

abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Überlinger Teilort Deisendorf und liegt dort zwischen der „Alten Poststraße“ im Norden und der Straße „Im Gehren“ die im Westen und Süden an das Plangebiet grenzt. Das Plangebiet ist von Wohnbebauung umgeben. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Dorfhalde – Riedhalde und Gehren - 2. Teiländerung“.

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Teiländerung umfasst eine Fläche von ca. 0,35 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke der Gemarkung Deisendorf mit den Flurstücksnummern: 15 (Teilfläche), 17 (Teilfläche), 200, 200/1 und 200/4.

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan_Deisendorf-3-TÄ

Ziel und Zweck der Planung

Im Sinne der Innenentwicklung durch Nachverdichtung soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan für die Gewanne „Dorfhalde“, „Riedhalde“ und „Gehren“ im Teilort Deisendorf in einem Teilbereich geändert werden. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Dorfhalde – Riedhalde und Gehren“ (Stand der 2. Teiländerung vom 24.05.1985) setzt im westlichen und nördlichen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche fest. Die vorliegende Planung dient dazu, im nördlichen Bereich ein weiteres Wohnbaugrundstück zu schaffen, da kein Bedarf an der Nutzung der Gemeinbedarfsfläche an dieser Stelle besteht. Der bestehende Spielplatz bleibt unverändert. Das Wohnbaugrundstück im Süden bekommt vom nördlich angrenzenden Grundstück eine Teilfläche dazu, auf der sich ein Werkstatt- bzw. Lagergebäude befindet, das als Nebenanlage hier weiterhin zulässig sein wird. Die Grundstückszuschnitte werden damit neu geordnet und das bestehende Werkstatt- bzw. Lagergebäude dem südlichen Grundstück zugeschlagen. Auf dem nördlichen Grundstück soll Bauplanungsrecht zur Realisierung eines Wohnhauses geschaffen werden.

Die Stadt Überlingen mit Teilorten wurde von der Landesregierung per Verordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt benannt. Somit ist die Schaffung von Wohnraum wichtiges Ziel der Bauleitplanung. Zur Ermittlung des konkreten Überlinger Wohnungsbedarfs hat das Institut empirica bereits im Jahr 2019 die „Wohnungsbedarfsanalyse und das Handlungskonzept Wohnen“ erstellt. Demnach ist zur Deckung des Wohnungsbedarfs (in der Hauptvariante) die Fertigstellung von 917 Wohneinheiten für den Zeitraum 2018 bis 2030 erforderlich. Kurzfristig (Zeitraum 2018 bis 2020) besteht ein Bedarf von durchschnittlich 79 WE p.a. Mittelfristig (Zeitraum 2021 bis 2025) sind durchschnittlich 77 WE p.a. und langfristig (Zeitraum 2026 bis 2030) durchschnittlich 58 Wohneinheiten p.a. fertig zu stellen. 49 % der erforderlichen Wohnungen sollen im Geschosswohnungsbau und 51 % als Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. in kleineren überschaubaren Einheiten bis max. sechs Wohneinheiten pro Gebäude erstellt werden. Zur Deckung dieses Wohnbedarfs müssen Flächen in der Kernstadt Überlingens als auch in den Teilorten baulich entwickelt werden.

Die vorliegende Teiländerung entspricht diesem Ziel. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Bauplatzes im zentralen Bereich des Überlinger Teilorts Deisendorf wird weiterer Wohnraum geschaffen. Die nicht mehr benötigte Gemeinbedarfsfläche wird im Sinne der Innenentwicklung und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden in ein Wohnbaugrundstück geändert.

Veröffentlichung im Internet sowie der zusätzlichen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Dorfhalde, Riedhalde, Gehren - 3. Teiländerung“ in Deisendorf mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Abarbeitung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlicher Relevanzbegehung) in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Dorfhalde, Riedhalde, Gehren - 3. Teiländerung“ in Deisendorf mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Abarbeitung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlicher Relevanzbegehung) liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Überlingen, 28.07.2023

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister


Öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderates am Dienstag, 25.02.2025
Am Dienstag, 25.02.2025 findet um 17:00 Uhr im Rathaussaal, Münsterstraße 15-17 eine Sitzung des Jugendgemeinderates statt.
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Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 19.02.2025
Am Mittwoch, 19.02.2025 findet um 17:00 Uhr im Rathaussaal, Münsterstraße 15-17 eine Sitzung des Gemeinderates statt.
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