Am 03.06.2024 hat der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Bergle-Erweiterung“ (mit 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Bergle“) mit örtlichen Bauvorschriften in Bambergen in der Fassung vom 25.04.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Verfahrenswahl – Anwendung des § 215a BauGB: Beendigung von Bebauungsplanverfahren […] für Bebauungspläne nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren wurde als Maßnahme der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB begonnen.
Für die Wahl des Verfahrens (ehemals § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB) waren insbesondere folgende Voraussetzungen maßgebend:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass die Entwicklung von Bauland im Außenbereich nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden darf. Um Rechtsklarheit für die gemäß § 13b BauGB begonnenen Verfahren zu schaffen, wurde der § 215a BauGB eingeführt. Darin wird geregelt, dass „Bebauungsplanverfahren nach § 13b, […] die vor Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet wurden, […] nach Maßgabe des Abs. 3 im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a abgeschlossen werden [können] […].“
In § 215a Abs. 3 BauGB ist geregelt, dass auf Grundlage von § 13b BauGB begonnene Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB abgeschlossen werden können, „wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Abs. 3 auszugleichen wären.“
Der Deutsche Bundestag stellt in seiner Drucksache 20/9344 in der Begründung zu § 215a BauGB klar, dass unabhängig von dem Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls, d.h. auch bei erheblichen Umweltauswirkungen und der Notwendigkeit einer Umweltprüfung samt Umweltbericht, die Erleichterungen nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB sowie §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB genutzt werden können.
Auf die Durchführung einer solchen Vorprüfung wurde im vorliegenden Fall verzichtet. Es wurde direkt gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Der Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie artenschutzrechtlicher Prüfung ist dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Überlinger Teilort Bambergen und liegt dort am südlichen Ortsrand. Es stellt den Abschluss des Baugebiets „Im Gröber“ nach Südosten dar. Im Westen grenzt das Baugebiet an die bestehende Bebauung der Straße „Im Gröber“ an. Nach Norden schließt das Baugebiet an die „Hohrainstraße“ an. Im Osten grenzt das Plangebiet zunächst an einen Feldweg an. Weiter östlich befindet sich das Baugebiet „Kirchleösch“.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,14 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke der Gemarkung Bambergen mit den Flurstücksnummern: 296/8, 302/28 (Teilfläche), 303 (Teilfläche), 304 (Teilfläche), 305 (Teilfläche), 307 (Teilfläche) und 442 (Teilfläche).
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Überlingen ist ein sehr begehrter Wohnstandort mit stetig wachsender Nachfrage. Diese Nachfrage an Wohnraum unterschiedlichster Formen gilt es in den kommenden Jahren sowohl in der Kernstadt als auch in den Teilorten abzudecken.
In einer gesamtstädtischen Betrachtung verfügt der Teilort Bambergen über eine hohe Lagegunst durch seine Nähe zu den Gewerbegebieten Oberried und Langäcker sowie zum Nahversorgungszentrum „La Piazza“. Der Teilort profitiert außerdem von der Nähe zum Waldorf-Kindergarten und der Waldorfschule im Gewerbegebiet Oberried. Gesamtstädtisch betrachtet verfügt Bambergen damit über eine gute Infrastruktur in der Nachbarschaft. Zur Deckung der Nachfrage nach Wohnraum für die Gesamtstadt Überlingen kann Bambergen damit eine wichtige Funktion übernehmen.
Das Plangebiet eignet sich aufgrund seines Zuschnittes, seiner Größe, Lage und Topographie ideal zur Schaffung von Wohnraum. Durch die Entwicklung der Fläche wird der bestehende Siedlungskörper im Bereich des bestehenden Wohnbaugebiets „Gröber“ in Richtung Osten erweitert und abgerundet.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient somit der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs. Im Plangebiet können anteilig die gemäß der Wohnungsbedarfsanalyse aus dem Jahr 2019 notwendigen Wohngebäude mit Ein- und Zweifamilienhäusern entstehen.
Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Bergle - Erweiterung“ (mit 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Bergle“) mit örtlichen Bauvorschriften in Bambergen in der Fassung vom 25.04.2024, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltbericht vom 25.04.2024, Artenschutzrechtliche Kartierung vom 24.10.2023, Artenschutzrechtliches Gutachten „Relevanzprüfung Fledermäuse“ vom 12.12.2023 sowie weiterer Anlagen) in der Zeit vom 14.06.2024 bis einschließlich 23.07.2024 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.
Die o.g. Unterlagen zum Bebauungsplan „Bergle - Erweiterung“ (mit 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Bergle“) mit örtlichen Bauvorschriften in Bambergen in der Fassung vom 25.04.2024 liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 14.06.2024 bis einschließlich 23.07.2024 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Überlingen, 07.06.2024
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister