13.06.2024

Bebauungsplan „Bergle-Erweiterung“ (mit 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Bergle“) mit örtlichen Bauvorschriften in Bambergen

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Am 03.06.2024 hat der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Bergle-Erweiterung“ (mit 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Bergle“) mit örtlichen Bauvorschriften in Bambergen in der Fassung vom 25.04.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Verfahrenswahl – Anwendung des § 215a BauGB: Beendigung von Bebauungsplanverfahren […] für Bebauungspläne nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Das Bebauungsplanverfahren wurde als Maßnahme der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB begonnen.

Für die Wahl des Verfahrens (ehemals § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB) waren insbesondere folgende Voraussetzungen maßgebend:

  • Das Plangebiet schließt an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an.
  • Die im Bebauungsplan festzusetzende maximale Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 10.000 m2.
  • Es wird ausschließlich die Zulässigkeit einer Wohnnutzung begründet.
  • Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass die Entwicklung von Bauland im Außenbereich nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden darf. Um Rechtsklarheit für die gemäß § 13b BauGB begonnenen Verfahren zu schaffen, wurde der § 215a BauGB eingeführt. Darin wird geregelt, dass „Bebauungsplanverfahren nach § 13b, […] die vor Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet wurden, […] nach Maßgabe des Abs. 3 im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a abgeschlossen werden [können] […].“

In § 215a Abs. 3 BauGB ist geregelt, dass auf Grundlage von § 13b BauGB begonnene Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB abgeschlossen werden können, „wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Abs. 3 auszugleichen wären.“

Der Deutsche Bundestag stellt in seiner Drucksache 20/9344 in der Begründung zu § 215a BauGB klar, dass unabhängig von dem Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls, d.h. auch bei erheblichen Umweltauswirkungen und der Notwendigkeit einer Umweltprüfung samt Umweltbericht, die Erleichterungen nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB sowie §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB genutzt werden können.

Auf die Durchführung einer solchen Vorprüfung wurde im vorliegenden Fall verzichtet. Es wurde direkt gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Der Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie artenschutzrechtlicher Prüfung ist dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Überlinger Teilort Bambergen und liegt dort am südlichen Ortsrand. Es stellt den Abschluss des Baugebiets „Im Gröber“ nach Südosten dar. Im Westen grenzt das Baugebiet an die bestehende Bebauung der Straße „Im Gröber“ an. Nach Norden schließt das Baugebiet an die „Hohrainstraße“ an. Im Osten grenzt das Plangebiet zunächst an einen Feldweg an. Weiter östlich befindet sich das Baugebiet „Kirchleösch“.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,14 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke der Gemarkung Bambergen mit den Flurstücksnummern: 296/8, 302/28 (Teilfläche), 303 (Teilfläche), 304 (Teilfläche), 305 (Teilfläche), 307 (Teilfläche) und 442 (Teilfläche).

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan mit Geltungsbereich

Ziel und Zweck der Planung

Überlingen ist ein sehr begehrter Wohnstandort mit stetig wachsender Nachfrage. Diese Nachfrage an Wohnraum unterschiedlichster Formen gilt es in den kommenden Jahren sowohl in der Kernstadt als auch in den Teilorten abzudecken.

In einer gesamtstädtischen Betrachtung verfügt der Teilort Bambergen über eine hohe Lagegunst durch seine Nähe zu den Gewerbegebieten Oberried und Langäcker sowie zum Nahversorgungszentrum „La Piazza“. Der Teilort profitiert außerdem von der Nähe zum Waldorf-Kindergarten und der Waldorfschule im Gewerbegebiet Oberried. Gesamtstädtisch betrachtet verfügt Bambergen damit über eine gute Infrastruktur in der Nachbarschaft. Zur Deckung der Nachfrage nach Wohnraum für die Gesamtstadt Überlingen kann Bambergen damit eine wichtige Funktion übernehmen.

Das Plangebiet eignet sich aufgrund seines Zuschnittes, seiner Größe, Lage und Topographie ideal zur Schaffung von Wohnraum. Durch die Entwicklung der Fläche wird der bestehende Siedlungskörper im Bereich des bestehenden Wohnbaugebiets „Gröber“ in Richtung Osten erweitert und abgerundet.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient somit der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs. Im Plangebiet können anteilig die gemäß der Wohnungsbedarfsanalyse aus dem Jahr 2019 notwendigen Wohngebäude mit Ein- und Zweifamilienhäusern entstehen.

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Bergle - Erweiterung“ (mit 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Bergle“) mit örtlichen Bauvorschriften in Bambergen in der Fassung vom 25.04.2024, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltbericht vom 25.04.2024, Artenschutzrechtliche Kartierung vom 24.10.2023, Artenschutzrechtliches Gutachten „Relevanzprüfung Fledermäuse“ vom 12.12.2023 sowie weiterer Anlagen) in der Zeit vom 14.06.2024 bis einschließlich 23.07.2024 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.

Die o.g. Unterlagen zum Bebauungsplan „Bergle - Erweiterung“ (mit 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Bergle“) mit örtlichen Bauvorschriften in Bambergen in der Fassung vom 25.04.2024 liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 14.06.2024 bis einschließlich 23.07.2024 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Bergle-Erweiterung“ in der Fassung vom 25.04.2024 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen (mit Ausführungen zu: Standort und Planung (Art und Umfang des Vorhabens, Nutzung erneuerbarer Energien, Ver- und Entsorgung inkl. Regenwassermanagement, Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie Verursachung und Vermeidung von Belästigungen und Anfälligkeit für Unfälle und Katastrophen). Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Landschaftsplan, Schutz- und Vorranggebiete, Biotope/Biotopverbund). Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung. Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Umweltbelange: Fläche, Geologie und Boden; Wasser; Klima/Luft; Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Landschaftsbild; Mensch sowie Kultur- und Sachgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Belangen. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung)
  • Baugrundgutachten der Kugel Schlegel Wunderer GbR (Beratende Geologen und Ingenieure) in der Fassung vom 19.06.2020 (zu den Ergebnissen der durchgeführten Bodenuntersuchungen, insbesondere zu geologischer Schichtenfolge, Bodenaufbau, Grundwasserstand, Schadstoffgehalt des Bodens, Versickerungs- und Tragfähigkeit des Untergrunds, Hinweise zur Bebauung sowie zur Verwertung überschüssigen Bodenmaterials)
  • Bericht zur artenschutzrechtlichen Kartierung von Reptilien (z.B. Zauneidechse) und Amphibien des Büros für Landschafts- und Umweltplanung SeeConcept in der Fassung vom 24.10.2023
  • Artenschutzrechtliches Gutachten von Alexandra Sproll, Radolfzell-Güttingen, in der Fassung vom 12.12.2023 (zur Ermittlung der vorkommenden Fledermaus-Arten und einer Abschätzung der Bedeutung des Plangebiets als Flugroute, Jagdhabitat und mgl. Quartierstandort mittels Daueraufnahmen durch Batlogger)
  • Darstellung der Umweltbelange und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Bergle-Erweiterung“ (mit 2. Teiländerung Bebauungsplan „Bergle“) von meixner Stadtentwicklung GmbH in der Fassung vom 15.11.2021 (mit Aussagen zu übergeordneten Planungen, Schutzgebieten und Biotopen, zur Bestandssituation im Plangebiet bzgl. Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensräume, Landschaft, Mensch (Bevölkerung, Gesundheit, Erholung) und Kultur- und Sachgütern, zu den zu erwartenden Auswirkungen des Bebauungsplans „Bergle - Erweiterung“ (Stand 2021/2022) auf die genannten Schutzgüter sowie mit Vorschlägen für Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung)
  • Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Bergle - Erweiterung“ in der Fassung vom 10.03.2022 (mit Aussagen zur Anpassung der Planung an die Klimaveränderungen (PV-Pflicht, Retentionszisternen, alternative Anordnung von Bau- und Grünflächen zur Erhaltung vorhandener Gehölzbestände), zum Artenschutz und zu Lücken in den durchgeführten Untersuchungen, zum naturschutzfachlichen Wert der Kleingärten und eigenen Beobachtungen im Gebiet, zu Zweifeln am Bedarf für weitere Wohnbebauung sowie zu Zweifeln an der Wirksamkeit der Maßnahmen zum Erhalt der Fledermäuse)
  • Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Bergle - Erweiterung“ in der Fassung vom 10.03.2022 (mit Aussagen des Landratsamts Bodenseekreis zur Aussagekraft der durchgeführten artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie zur Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, zur Aufnahme der Empfehlungen zur Vermeidung von Vogelschlag an Glas bei den Festsetzungen, zur Formulierung der Festsetzung zu Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, zu einer alternativen Anordnung von Bau- und Grünflächen zur Erhaltung vorhandener Gehölzbestände, zum geplanten Entwässerungskonzept und dem Vorhandensein von Biotopen im Bereich der geplanten Retentionsmulde, zur Berücksichtigung von Starkregenereignissen bei der Planung, zum Wasser- und Bodenschutz und zur Bodenverwertung sowie zur Inanspruchnahme von Ackerflächen der Vorrangflur I; mit Aussagen der NABU-Gruppe Überlingen zu den durchgeführten faunistischen und floristischen Erhebungen, eigenen Beobachtungen im Gebiet, den getroffenen Prognosen zu den Auswirkungen der Bebauung und zur Erhaltung vorhandener Bäume)


Überlingen, 07.06.2024

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

30.08.2024
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Hödingen am Montag, 09. September 2024
Am Montag, 09.09.2024 findet um 19:00 Uhr in der Turn- und Sporthalle in Hödingen eine öffentliche Ortschaftsratssitzung mit Herrn Oberbürgermeister Jan Zeitler in Hödingen statt.
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