Die Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen ist zuständig für die rechtliche Beurteilung und Genehmigung von Bauvorhaben innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen.
Möchten Sie ein konkretes Bauvorhaben realisieren oder haben Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baurechtsbehörde beraten Sie gerne.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Dienstleistungen der Baurechtsbehörde. Mit einem Klick darauf erhalten Sie weitergehende Informationen.
Ab dem 01.01.2025 können Bauanträge ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal "Digitale Baugenehmigung" eingereicht werden.
Das Online-Portal wurde als End-to-End-Lösung entwickelt, um die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern für alle Beteiligten auch komfortabler zu gestalten. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können.
Quelle und mehr Infos: MLW BW
Insbesondere folgende Leistungen der Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen können über das Online-Portal Digitale Baugenehmigung beantragt werden:
Ein Video des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, welches das Online-Portal zur Nachnutzung für andere Bundesländer entwickelt hat, gibt einen Überblick über den Antragsprozess.
Mehr Informationen und Merkblätter erhalten Sie zum Download hier:
Informationen zu baurechtlichen Antragsarten
Informationen zur Umnutzung einer Wohnung zur Ferienwohnung
Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung
Merkblatt Bauen in Überschwemmungsgebieten
Merkblatt digitale Bauvorlagen
Merkblatt Nachbarbeteiligung in baurechtlichen Verfahren Stand Mai 2024
Hier erhalten Sie Infomaterial und diverse Broschüren zu verschiedensten Themen:
Bitte beachten Sie bei der Kontaktaufnahme betreffend Überlinger Vorhaben auf die ab 01.01.2021 geltende West-/Ost-Zuständigkeitsaufteilung.
Der Bereich Überlingen Kernstadt wird durch die Hauptverkehrsstraßen „Lipperstreuter Straße“, „Hochbildstraße“ und „Wiestorstraße“ bis zum Geltungsbereich der Überlinger Altstadtsatzung dem westlichen oder östlichen Zuständigkeitsbereich zugeordnet. Die Teilorte Bonndorf, Hödingen, Nesselwangen sowie der Bereich Altstadtsatzung Überlingen werden der Zuständigkeit „West“ zugeordnet. Die Teilorte Lippertsreute mit Ernatsreute, Deisendorf, Bambergen und Nußdorf gehören künftig dem Zuständigkeitsbereich „Ost“ an.
West- / Ost-Zuständigkeitsaufteilung
Straßenverzeichnis
Kartenansicht
Die jeweiligen Mitarbeiter und deren Zuständigkeitsbereich finden Sie nachfolgend. Die Zuständigkeiten sind dabei in rechtliche / technische Bearbeitung und nach Gebieten aufgeteilt.
Baurecht
Baurecht
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Baurecht/Sanierungsrecht/Zweckentfremdungssatzung
Baurecht
Verwaltungsmitarbeiterin für den Bereich Überlingen West, Owingen und Sipplingen
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