Baurechtsbehörde

Die Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen ist zuständig für die rechtliche Beurteilung und Genehmigung von Bauvorhaben innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen.

Möchten Sie ein konkretes Bauvorhaben realisieren oder haben Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baurechtsbehörde beraten Sie gerne.

Dienstleistungen der Baurechtsbehörde

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Dienstleistungen der Baurechtsbehörde. Mit einem Klick darauf erhalten Sie weitergehende Informationen.

Online-Portal "Digitale Baugenehmigung"

Ab dem 01.01.2025 können Bauanträge ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal "Digitale Baugenehmigung" eingereicht werden. 

Das Online-Portal wurde als End-to-End-Lösung entwickelt, um die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern für alle Beteiligten auch komfortabler zu gestalten. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können.

Quelle und mehr Infos: MLW BW

Insbesondere folgende Leistungen der Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen können über das Online-Portal Digitale Baugenehmigung beantragt werden:

  • Baugenehmigung beantragen
  • Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
  • Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
  • Kenntnisgabeverfahren beantragen
  • Bauvorbescheid beantragen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften beantragen
  • Verlängerung einer Genehmigung beantragen

So geht's

Ein Video des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, welches das Online-Portal zur Nachnutzung für andere Bundesländer entwickelt hat, gibt einen Überblick über den Antragsprozess.

Für die Wiedergabe von Videos muss der Nutzung von Cookies & Daten zugestimmt werden.

Kontakt & Beratung

Bitte beachten Sie bei der Kontaktaufnahme betreffend Überlinger Vorhaben auf die ab 01.01.2021 geltende West-/Ost-Zuständigkeitsaufteilung.

Der Bereich Überlingen Kernstadt wird durch die Hauptverkehrsstraßen „Lipperstreuter Straße“, „Hochbildstraße“ und „Wiestorstraße“ bis zum Geltungsbereich der Überlinger Altstadtsatzung dem westlichen oder östlichen Zuständigkeitsbereich zugeordnet. Die Teilorte Bonndorf, Hödingen, Nesselwangen sowie der Bereich Altstadtsatzung Überlingen werden der Zuständigkeit „West“ zugeordnet. Die Teilorte Lippertsreute mit Ernatsreute, Deisendorf, Bambergen und Nußdorf gehören künftig dem Zuständigkeitsbereich „Ost“ an.

 

West- / Ost-Zuständigkeitsaufteilung  
Straßenverzeichnis  
Kartenansicht

 

Die jeweiligen Mitarbeiter und deren Zuständigkeitsbereich finden Sie nachfolgend. Die Zuständigkeiten sind dabei in rechtliche / technische Bearbeitung und nach Gebieten aufgeteilt.

Technische Bearbeitung Überlingen West + Teilorte Bonndorf, Hödingen und Nesselwangen

Rechtliche Bearbeitung Überlingen Ost + Teilorte Bambergen, Deisendorf, Ernatsreute, Lippertsreute und Nußdorf

    Technische Bearbeitung Überlingen Ost + Teilorte Bambergen, Deisendorf, Ernatsreute, Lippertsreute und Nußdorf

    Rechtliche Bearbeitung Owingen und Sipplingen

    Technische Bearbeitung Owingen und Sipplingen + Brandverhütungsschau

    Verwaltungsmitarbeiterin Überlingen West + Teilorte Bonndorf, Hödingen und Nesselwangen + Owingen und Sipplingen

    Verwaltungsmitarbeiterin Überlingen Ost + Teilorte Bambergen, Deisendorf, Ernatsreute, Lippertsreute und Nußdorf

    Suche
    Stadt Überlingen