Aufgrabung und Aufgrabungsrichtlinie

Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Eine durch eine Aufgrabung bedingte Beschädigung oder schnellere Abnutzung einer Straße verursacht Kosten, welche die Stadt Überlingen als Baulastträger und Eigentümer der Straßen zu tragen hat. Auch die Straßenanlieger werden durch die Sanierungsarbeiten beeinträchtigt.

Um zum einen die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistungen der Baumaßnahmen zu optimieren und zum anderen einen verbindlichen Leitfaden für die Vorgehensweise bei Aufgrabungen im Bereich städtischer Straßen darzustellen, wurde vom Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen zum 01.01.2021 eine Aufgrabungsrichtlinie beschlossen. Vor jeder Aufgrabung ist eine Aufgrabungsgenehmigung bei der Abteilung Tiefbau zu beantragen.

Die Aufgrabungsrichtlinie finden Sie hier:  Aufgrabungsrichtlinie

Das Antragsformular für eine Aufgrabungsgenehmigung finden Sie hier: Antragsformular



Zuständige Stelle

Suche
Stadt Überlingen