Allgemeinverfügung zum Verbot von Alkoholkonsum im Badgarten u.a. am 16. und 19. Februar 2023
Gemäß §§ 1, 3, 30 Abs. 1 und 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg erlässt die Stadt Überlingen folgende Allgemeinverfügung
über das Aufenthaltsverbot zum Zwecke des Alkoholkonsums und der Verwendung von Glasbehältnissen im öffentlichen Bereich des Badgartens, jeweils ab den Zugängen am Bad-Hotel, an der Grabenstrasse sowie entlang der Seepromenade zwischen der Grabenstraße und der Wiesenfläche beim Gondelehafen.