Allgemeine Infos zum Hochwasserschutz

Stand 12.09.2024

Starkregen-Ereignisse und Hochwasser: jeder ist verpflichtet entsprechend selbst vorzusorgen

„Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land“ (Definition lt. Wasserhaushaltsgesetz).

Wie sich immer wieder zeigt, kann es durch einen plötzlich einsetzenden Starkregen völlig unerwartet zu dramatischen Überschwemmungen kommen. Kommunale Maßnahmen können in solchen Fällen jedoch nicht jegliche Schäden verhindern.

Laut Wasserhaushaltsgesetz sind alle verpflichtet, entsprechend für sich selbst Vorsorge zu tragen. Dies ist in § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt (Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz):

"§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen"

Die Pläne für das Starkregenrisikomanagement der Stadt Überlingen werden aktuell durch ein Ingenieurbüro erstellt. Diese werden voraussichtlich Ende 2024 im Gemeinderat vorgestellt und anschließend veröffentlicht.

Mit folgenden Links bzw. Flyern erhalten Sie weitere Informationen:

FLYER "So schützen Sie Ihr Gebäude vor eindringendem Wasser".pdf

FLYER "Pficht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall".pdf

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