5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Großen Kreisstadt Überlingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 17.11.2021 folgende Satzung beschlossen: