Räumlicher Geltungsbereich
Das Änderungsgebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage des Überlinger Teilortes Bonndorf. Entlang der östlichen Abgrenzung verläuft die Kreisstraße 7786. Der Geltungsbereich der 23. Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha und beinhaltet die Grundstücke Fl. St. Nr. 273/1 (Teil), 274 (Teil), 273/5 und 273/6.
Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen – Owingen – Sipplingen ist das Änderungsgebiet derzeit größtenteils als Fläche für Abgrabungen dargestellt. Der in der Vergangenheit als Kiesgrube genutzte und mittlerweile verfüllte bzw. rekultivierte Bereich wird derzeit landwirtschaftlich als Acker genutzt.
Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplans
Im vorliegenden Änderungsbereich beabsichtigt ein privater Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der hierfür erforderliche vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt. Die Größe der Anlage soll insgesamt ca. 6,5 ha betragen und umfasst neben den Aufstellflächen für die Solarmodule auch eine parallel zur Kreisstraße verlaufende Teilfläche für die Eingrünung.
Das Vorhaben leistet einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Nutzung regenerativer Energien und damit zum Klimaschutz. Es entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB, wonach in den Bauleitplänen insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen ist.
Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.
Der Entwurf der 23.Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bonndorf“ in Überlingen-Bonndorf mit Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen darüber hinaus in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit können die Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB an den folgenden Stellen während der jeweiligen üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:
In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteiländerung unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf in der Fassung vom 24.04.2023 sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information - Urheber
Umweltbericht zur 23. FNP-Teiländerung in der Fassung vom 24.04.2023
Büro Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Überlingen
Thematischer Bezug
Untersuchung möglicher Wirkungen der Planung auf das Siedlungs- und Landschaftsbild und auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie auf die Bevölkerung.
Für die Schutzgüter `Landschaftsbild´, `Boden´, und Flora / Fauna´ sind Eingriffe von geringer bis mittlerer Wirkung zu erwarten.
Der Umweltbericht enthält zudem Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Gebietes ohne das Vorhaben und zur Alternativenprüfung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:
Landratsamt Bodenseekreis / Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
Landratsamt Bodenseekreis / Belange der Forstwirtschaft
Regionalverband Bodensee Oberschwaben
Regierungspräsidium Freiburg / Abt. 8 Forstdirektion
Regierungspräsidiums Tübingen / Referat 21
Private Stellungnahme
Überlingen, den 14.07.2023
gez.
Jan Zeitler
Vorsitzender des Gemeinsamen
Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
Überlingen-Owingen-Sipplingen