07.05.2024

Eintragung in das Wählerverzeichnis von Unionsbürgern

vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Bürgerservice Ü.-Punkt

bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag)

ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.


Der Antrag kann per Post an die Stadt Überlingen, Bürgerservice Wahlen, Christophstr. 1, 88662 Überlingen gesendet werden.
Bitte beachten Sie hierbei die allgemeine Postlaufzeit.

Das Formular und ein Merkblatt können unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany erhältlich.

Die Stadt Überlingen hat keine entsprechenden Vordrucke vorrätig.

17.05.2024
Einschränkungen bei der Überlinger Stadtbus-Linie 3
Verschiedene Haltestellen können während Baumaßnahme am 21. und 22. Mai 2024 nicht bedient werden.
14.05.2024
Fehler beim Druck der Wahlbenachrichtigung für die Ortsteile
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist ein Fehler passiert. In den Teilorten mit Ortschaftsratswahl wurde die Wahlberechtigung für diese nicht explizit aufgeführt. Der Druck und auch der Versandt war nicht mehr zu stoppen, so dass sich die Wahlleitung entschlossen hat, nochmals für alle Wahlberechtigten in den Teilorten eine korrekte Wahlbenachrichtigung drucken und zustellen zu lassen. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht in den Teilorten für die Ortschaftsratswahl aber immer, wenn das Wahlrecht für den Gemeinderat gegeben ist.
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