Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2024/2025

Die Kindergartenplatzvergabe für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird derzeit geplant. Ab dem 01.09.2024 beginnt das neue Kindergartenjahr. Die Platzvergabe dafür beginnt ab April 2024. Alle Platzzusagen/-absagen werden über das Portal erfolgen. Wir bitten Sie daher, Ihr Kind über das Online-Portal von LITTLE BIRD anzumelden. Sie können gleichzeitig bis zu drei Kindertageseinrichtungen auswählen.

Bitte reichen Sie zeitgleich zur Online-Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen an die zentrale E-Mail Adresse kita-anmeldung@ueberlingen.de und die ausgewählten Einrichtungen alle notwendigen Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigungen, Nachweise über einen Zuzug) ein. Sollten die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, kann die Kindergartenanmeldung nicht weiterbearbeitet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen www.ueberlingen.de unter „Kita-Anmeldung". Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Stadt Überlingen beschlossen wurden.

Bitte beachten Sie:

- Wenn Ihr Kind auf der Warteliste steht, ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig

- Krippenkinder müssen für eine Anschlussbetreuung im Kindergarten erneut über das LITTLE BIRD Portal angemeldet werden


17.05.2024
Einschränkungen bei der Überlinger Stadtbus-Linie 3
Verschiedene Haltestellen können während Baumaßnahme am 21. und 22. Mai 2024 nicht bedient werden.
14.05.2024
Fehler beim Druck der Wahlbenachrichtigung für die Ortsteile
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist ein Fehler passiert. In den Teilorten mit Ortschaftsratswahl wurde die Wahlberechtigung für diese nicht explizit aufgeführt. Der Druck und auch der Versandt war nicht mehr zu stoppen, so dass sich die Wahlleitung entschlossen hat, nochmals für alle Wahlberechtigten in den Teilorten eine korrekte Wahlbenachrichtigung drucken und zustellen zu lassen. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht in den Teilorten für die Ortschaftsratswahl aber immer, wenn das Wahlrecht für den Gemeinderat gegeben ist.
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